Für eine Zusammenarbeit in Europa um den Frieden zu wahren, aber keine aufgezwungende EU-Verfassung, die einen Bundesstaat EU - ohne Legitimation der Völker -, weiter verfestigt.
Neue Verträge müssen formuliert werden, die Menschen in diesen Prozeß stark eingebunden werden. Einige unverzichtbare Voraussetzungen für eine demokratische Einigung für Europa wären:
-Eine begrenzte Integration Österreichs in Europa unter Einhaltung der Bundesverfassung
-Sozialunion
-Einhaltung der Neutralität von 1955
-Mehr politische Mitsprache der Bürger durch Stärkung der direktdemokratischen Möglichkeiten
-Das Verfassungsgericht Österreich soll die letzte Instanz sein und nicht der Europäische Gerichtshof.
-Streichung der Kompetenz-Kompetenzen der Europäischen Union
Neue Verträge, die durch die Einbeziehung der Völker und deren Parlamente entstehen und eine Zusammenarbeit in Europa und keine Entmachtung der Parlamente und der Bevölkerungen der Mitgliedstaaten zur Folge haben müssen geschlossen werden. Das demokratische Defizit der Europäischen Union ist leicht zu erkennen. Jeder Österreicher hat ein Recht auf Rechtsstaat und Neutralität.
Diese Verträge können nur mit Einbeziehung aller Menschen in Europa. Die Bürgerinnen und Bürger müssen von Anfang an ein entscheidentes Wort mitzureden haben. Sie müssen wahrheitsgemäß über die Inhalte der Verträge unterrichtet werden. Gegner und Befürworter zu gleichen Teilen in den öffentlichen Medien zu Wort kommen. Keine gekaufte Propaganda darf zu großen Einfluß auf die Meinung der Völker nehmen.
"Vermitteln die Staatsvölker - wie gegenwärtig - über die nationalen Parlamente demokratische Legitimation, sind mithin der Ausdehnung der Aufgaben und Befugnisse der Europäischen Gemeinschaften vom demokratischen Prinzip her Grenzen gesetzt. Jedes der Staatsvölker ist Ausgangspunkt für eine auf es selbst bezogene Staatsgewalt" (BVerfGE 89, 155 (186)) (S 78).
Schon Immanuel Kant spricht in seiner Schrift "Zum ewigen Frieden" von einem F r i e d e n s b u n d der alle Kriege auf immer zu endigen sucht: "Das Völkerrecht soll auf einen Föderalism freier Staaten gegründet sein". (Reclam S 16 ff).
Alle Menschen in Europa sollten diese Vorausetzungen für eine Gemeinschaft des Friedens fordern und sich nicht ideologisch aufteilen und damit schwächen lassen.
Fundament des Rechtsstaates ist die Würde des Menschen, die durch die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit ihre Wirklichkeit findet. Eine Gemeinschaft ist brüderlich, solidarisch, der Rechtsstaat folglich notwendig Sozialstaat. Die Republik ist die Staatsform von Menschen, die in Würde miteinander leben, also die Staatsform der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Notwendigkeit der Wirklichkeit von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit ist der existentielle Staat (die Rechtsgemeinschaft), dessen Wissensbildung um der politischen Freiheit willen demokratische sein muss.
Keinesfalls darf Österreich seine unabänderlichen Kernprinzipien der Freiheit verbunden mit Gleichheit und Brüderlichkeit und damit der Demokratie, des Rechtsstaates, des Sozialstaates und auch den Bundesstaates aufgeben.
Diese haben aber durch die Integration Österreichs in die Europäische Union ihre Substanz in einem Maße verloren, das mit den unabänderlichen Prinzipien Österreichs unvereinbar ist. Der Vertrag von Lissabon verstärkt diesen Verlust der Kernverfassung
Karl Albrecht Schachtschneider